E bis A-Junioren
Unsere Jugendspieler spielen von der E-Jugend bis zur A-Jugend in der JSG Eyachtal in Kooperation mit anderen regionalen Vereinen.
Ansprechpartner: jugendleiter@sv-owingen.de
F-Junioren
Die F-Jugend ist in der Saison 2018/2019 zusammen mit dem SV Stetten und dem SV Gruol vereint, um eine „treffsichere“ Truppe zu schaffen.
Ansprechpartner: jugendleiter@sv-owingen.de
Bambinis-Junioren
Die Bambinis sind in Owingen in Eigenregie und trainieren freitags zwischen 17:00 Uhr und 18:30 Uhr.
Ansprechpartner: jugendleiter@sv-owingen.de
Jugendschutzkonzept
SV Owingen 1927 e.V.
Stand: Januar 2026
Gültig für: alle Abteilungen, Trainerinnen, Übungsleiterinnen, Betreuerinnen, Funktionsträgerinnen, Ehrenamtliche und sonstige im Verein tätige Personen
1. Leitbild und Selbstverständnis
Der SV Owingen 1927 e.V. bietet Kindern und Jugendlichen einen sicheren Raum für Sport, Gemeinschaft und persönliche Entwicklung. Wir übernehmen Verantwortung für ihr körperliches, seelisches und soziales Wohl. Jegliche Form von Gewalt – insbesondere sexualisierte, körperliche, seelische oder verbale Gewalt – hat in unserem Verein keinen Platz.
Der Jugendschutz ist fester Bestandteil unserer Vereinsarbeit. Alle Beteiligten sind verpflichtet, aktiv zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beizutragen.
2. Ziele des Jugendschutzkonzepts
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt und Grenzverletzungen
Sensibilisierung aller im Verein Tätigen für das Thema Kinderschutz
Schaffung klarer Verhaltensregeln und Zuständigkeiten
Prävention durch transparente Strukturen und offene Kommunikation
Sicherstellung eines strukturierten Vorgehens im Verdachts- oder Krisenfall
3. Geltungsbereich
Dieses Jugendschutzkonzept gilt für:
alle Kinder und Jugendlichen im Verein
alle Trainerinnen, Übungsleiterinnen und Betreuer*innen
Vorstandsmitglieder und Funktionsträger*innen
Ehrenamtliche, Helfer*innen sowie externe Personen im Auftrag des Vereins
Es gilt für sämtliche Vereinsaktivitäten, insbesondere Training, Wettkämpfe, Turniere, Vereinsveranstaltungen, Ausflüge, Fahrten, Freizeiten sowie die Nutzung digitaler Medien im Vereinskontext.
4. Rechtliche Grundlagen
Die Grundlage dieses Konzepts bilden insbesondere:
§ 72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen)
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
UN-Kinderrechtskonvention
Leitlinien der Sportverbände und des Landessportbundes
Interessiert?
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