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Jugend

Über uns

Das Fußballtraining für die Jugendliche bietet ein abwechslungsreiches Training an und dabei wird sehr auf den Spaßfaktor geachtet. Zusätzlich werden die Spieler in ihrer Entwicklungsphase Schritt für Schritt mehr gefordert.

E bis A-Junioren

Unsere Jugendspieler spielen von der E-Jugend bis zur A-Jugend in der JSG Eyachtal in Kooperation mit anderen regionalen Vereinen.

Ansprechpartner: jugendleiter@sv-owingen.de

F-Junioren

Die F-Jugend ist in der Saison 2018/2019 zusammen mit dem SV Stetten und dem SV Gruol vereint, um eine „treffsichere“ Truppe zu schaffen.

Ansprechpartner: jugendleiter@sv-owingen.de

Bambinis-Junioren

Die Bambinis sind in Owingen in Eigenregie und trainieren freitags zwischen 17:00 Uhr und 18:30 Uhr.

Ansprechpartnerjugendleiter@sv-owingen.de

Jugendschutzkonzept

SV Owingen 1927 e.V.

Stand: Januar 2026
Gültig für: alle Abteilungen, Trainerinnen, Übungsleiterinnen, Betreuerinnen, Funktionsträgerinnen, Ehrenamtliche und sonstige im Verein tätige Personen

1. Leitbild und Selbstverständnis

Der SV Owingen 1927 e.V. bietet Kindern und Jugendlichen einen sicheren Raum für Sport, Gemeinschaft und persönliche Entwicklung. Wir übernehmen Verantwortung für ihr körperliches, seelisches und soziales Wohl. Jegliche Form von Gewalt – insbesondere sexualisierte, körperliche, seelische oder verbale Gewalt – hat in unserem Verein keinen Platz.

Der Jugendschutz ist fester Bestandteil unserer Vereinsarbeit. Alle Beteiligten sind verpflichtet, aktiv zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beizutragen.

2. Ziele des Jugendschutzkonzepts

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt und Grenzverletzungen

Sensibilisierung aller im Verein Tätigen für das Thema Kinderschutz

Schaffung klarer Verhaltensregeln und Zuständigkeiten

Prävention durch transparente Strukturen und offene Kommunikation

Sicherstellung eines strukturierten Vorgehens im Verdachts- oder Krisenfall

3. Geltungsbereich

Dieses Jugendschutzkonzept gilt für:

alle Kinder und Jugendlichen im Verein

alle Trainerinnen, Übungsleiterinnen und Betreuer*innen

Vorstandsmitglieder und Funktionsträger*innen

Ehrenamtliche, Helfer*innen sowie externe Personen im Auftrag des Vereins


Es gilt für sämtliche Vereinsaktivitäten, insbesondere Training, Wettkämpfe, Turniere, Vereinsveranstaltungen, Ausflüge, Fahrten, Freizeiten sowie die Nutzung digitaler Medien im Vereinskontext.

4. Rechtliche Grundlagen

Die Grundlage dieses Konzepts bilden insbesondere:

§ 72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen)

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)

UN-Kinderrechtskonvention

Leitlinien der Sportverbände und des Landessportbundes

Interessiert?

Gleich loslegen! Damit du ein Mitglied von unserem Team wirst, fülle unser Kontaktformular aus und schreibe uns eine kurze Nachricht. Wir freuen uns auf dich!